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L A W      
&
O R D E R

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Hilfe benötigt beim BVerfG [ Verfassungsgericht Deutschland ] und in Folge dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte !
¡ Se necesita ayuda en el BVerfG [ Tribunal Constitucional de Alemania ] y, en consecuencia, el Tribunal de Derechos Humanos de la UE !
Help is needed at the BVerfG [ Constitutional Court of Germany ] and as a result EU Court of Human Rights !


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Menschen !

Es geht um notwendige Hilfestellungen bei der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde.
Bzw. dann in Folge auch einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte !

Sie sollten sich [ ~ du solltest dich ] einfach ganz persönlich angesprochen fühlen !
Es geht um deine [ ~ Ihre ] Rechte !
Meine eigenen Angelegenheiten habe ich ganz gut im Griff. Null Probleme !


Jetzt geht es um dich. Die Öffentlichkeit. WIR.
Und deine / meine / unsere Grundrechte als Mensch !
Eine Zukunft in Freiheit und wahrer Demokratie. Um mehr geht es nicht.
Zugegeben ! Auch nicht um ein klein bißchen weniger !!!


Der Text wurde etwas lang und dann immer länger . . .
Einfach das Schreiben an Herr Gabriel zuerst lesen . . .
Nur falls es sie ( ~ dich ) interessiert ?!
Der " Ausverkauf " grundlegender demokratischer Werte nicht nur in der EU, hier erläutert am Beispiel Spanien und "Ley de Violencia de Género" [ Gesetz gegen die Gewalt der Geschlechter ], sollte gerade auch für Sie [ ~ dich ] als mündiger Bürger ganz unbedingt von Interesse sein !
Hier geht es auch um deine Auslandsvertretungen. Die Behörde 'Auswärtiges Amt' !
Hilfe in einer Notlage. Sozialhilfe [ ~ Rente ] im Ausland. Recht & Gesetz !

Den kompletten Schriftverkehr mit diesen Pflichtanwälten, der Gerichtsbarkeit auf Teneriffa, und natürlich Auswärtiges Amt seit dem 21.09.2017 bis Ende Januar :
http://www.volcansolymar.org/ley01/1lister_20180124_de.htm
Nur falls es jemanden interessiert ? Gute Nahrung für den Anwalt !

Derzeit bin ich hier in einem " Recurso de Reforma ".  ~ Berufung ~
Was auch immer so etwas bei diesem "Ley de Violencia de Género" auch bedeuten mag.
Ich habe aber - sozusagen - die Justiz hier auf Teneriffa und auch die Behörde 'Auswärtiges Amt' in unserer schnuffigen kleinen Bananenrepublik mittlerweile vollkommen auf dem "Glatteis" !
Gewissermaßen also eine ausbaufähige Situation, um mit entscheidend wesentliche Grundwerte unserer "Demokratie" bei der hierbei zuständigen Gerichtsbarkeit in Dlandia und dann auch der EU unmissverständlich und in aller Deutlichkeit zur Sprache bringen zu können !


Als Einstieg in die Thematik empfehle ich das Schreiben an den Amtsleiter von 'Auswärtiges Amt'.
Unseren allseits geschätzten Bundesminister des Auswärtigen, Herr Sigmar Gabriel.
: 4 DIN-A4-Seiten :
http://www.volcansolymar.org/ley01/letter01_aamt.jefe_20180121_public.pdf




: AUSZUG : Das bringe ich regelmäßig in aller Deutlichkeit bei Ihren Mitarbeitern von 'Auswärtiges Amt' zur Sprache.
Stelle in aller Ruhe meine Anträge und fordere immer wieder einen eindeutigen Bescheid. Irgendetwas. Und nichts passiert !
Das wundert mich dann doch ! Wirklich ! Ich habe darüber nach gedacht . . .
Ich kann so etwas auch keinesfalls als Zufall oder gar etwa Versehen ansehen.
Wir haben hier; nicht nur alleine in Spanien, sondern weltweit im gesamten hispanischen Kulturkreis; ein gesellschaftlich gravierendes Problem, bei dem international verbindlich zugesicherte Rechtsnormen ( teilweise ) keinerlei Anwendung mehr finden !

Glauben Sie mir. Als Mann fühle ich mich da vollends angepisst.
Gerade Sie als Ikone des Sozialen, erfolgreicher Politiker, und ganzer Kerl, sollten sich auch völlig auf den Schlips, bzw. Schnibbelwutz, getreten fühlen !


Bei einer Datenrecherche zum Thema " Ley de Violencia de Género " bin ich über eine interessante Ausarbeitung von Herr José Luis Sariego, ehemaliger Berater des Generalrats der Justiz – CGPJ in Spanien, und Herr J.L. Sariego in seiner Dissertation für die Europäische Kommission im Jahr 2010, gestolpert.
[ FUENTE 20.09.2014 : http://www.alertadigital.com/2014/09/20/las-escandalosas-verdades-sobre-la-violencia-de-genero ]

Wesentliche Aussage hier : Verletzung der Grundrechte durch LVG 2004 ...
>• Unschuldsvermutung
>• Unverletzlichkeit des Wohnraum
>• Recht auf echten Rechtsbeistand
>• Verurteilung ohne Verzögerungen [ *** Ahora una Juzgado Rapido® ! ]
>• Recht auf effektiven Schutz
>• Recht auf medizinische Hilfe
>• Recht auf Kenntnis der Anschuldigung
>• Recht auf Habeas Corpus

Ein Ausarbeitung meiner Person dazu : Datos estadísticos : E S : E N : D E :
[ http://www.volcansolymar.org/ley01/ley_estadisticos_es_en_de.pdf ]

Das war im Jahr 2010 !
Und es wurde sicherlich von der Europäischen Kommission veröffentlicht !?
Es sollte also seitdem allgemein den zuständigen Instanzen in der EU,
somit auch in Spanien und Deutschland, bekannt sein.
Heute schreiben wir das Jahr 2018. Also 8 Jahre später. Keine Veränderung !
Es ist ganz real nicht besser geworden. Sondern eher nur noch schlimmer !!!






: NUN ZUM SACHVERHALT :



Das Problem, sozusagen für mich ein Fingerzeig von G.O.D. mal wieder den eigenen Arsch hoch zu bekommen, war eine Anzeige meiner EX, Fr. Ulrike Schneider. Bei ihrer ( anzunehmenden ) bi-polaren Störung [ etwas komplizierter und gravierender ist es schon ) konnte sie gewissermaßen im September 2017 bei Beendigung unserer Beziehung durch meine Person auch gar nicht anders reagieren. ;-)
Ich bin schon froh, dass ich hier auf Teneriffa bei der Staatsanwaltschaft den versuchten Betrug mittlerweile klar definieren kann.
Gestattet mir bitte diesen Sprachgebrauch und diesen kleinen Ausflug in die fäkalen Daseinsgründe unserer gemeinsamen Existenz !!!
Ich habe diese Scheiße mit der Gerichtsbarkeit auf Teneriffa von knapp 6 Monaten zum Glück bereits hinter mir. Unabhängig davon bin ich hier immer noch ohne eigene Wohnung, mein komplettes Eigentum, und auch ohne Geld !

Jeder andere Mann; und es gibt einige Deutsche, welche hier unschuldig im Knast vergammeln; wäre jetzt im Gefängnis.
Für einen spanischen Mann bei dieser "Entgleisung staatlicher Organe" irgend etwas zu bewegen geht gar nicht !

Einfach ein bisschen googlen !?
Denuncia Falsa [ ~ Falschanzeige ] als Suchbegriff bietet sich dabei an.

Bei einem deutsch-deutschem Fall von geschlechtlicher Gewalt ergeben sich dagegen eindeutig Möglichkeiten.
Zumal ich mich durch langjährige Tätigkeit [ zB Erwerblosenverband Deutschland e.V. i.Gr. ] einigermaßen mit Recht auskenne. Und wirklich so eigentlich von Anfang an, bei all dem Stress usw., relativ zielgerichtet diese Aktion vorbereiten konnte !

Dieses "Ley de Violencia de Género" ist wirklich etwas Feines für den Genießer staatlicher Willkür.
Gewissermaßen ist es auch nur ein soziologisches Phänomen.
Was sich irgendwann wieder einrenken wird.
Historisch betrachtet erinnert es mich aber verblüffend an die spanische Inquisition im Mittelalter.
Das Problem Machismo vs. Feminismo wurde von der Politik einfach 40 Jahre zu spät angefasst.
Früher haben die Machos ( und wirklich nur ganz wenige ) auf Frauen eingeprügelt. Jetzt schlagen die 'Feministen' mit dem Gesetzbuch, und einer vom spanischen Rechtssystem separaten Gerichtsbarkeit, knallhart zurück.
Und Lobbyverbände der Ultra-Feministen und auch von Homosexuellen nutzen die virale Energie des Internet, um noch eine Verschärfung der schon eindeutig seit einem Jahrzehnt mehr als fragwürdigen Handhabung bei diesem " Geschlechterkampf " zu fordern.

Die Männer ~ Hombres ~ schweigen hier dazu.
Haben keine funktionierende Interessenvertretung ...
Und - gewissermaßen - die Entwicklung der letzten Jahre einfach verschlafen . . .

Die Politik, also in dem Falle auch mal wieder die EU, reagiert auf diesen Sachzwang.
Und so ergibt sich, eher zufällig, eine Situation, dass international verbindliche Rechtsnormen keinerlei Anwendung im Gerichtsverfahren und auch polizeilicher Ermittlungstätigkeit mehr finden.

Und es ist seit Jahren bekannt. Und niemand tut etwas.
Das Warum + Wieso überlasse ich deiner [ ~ ihrer ] eigenen Überlegung.

Eine derartige Situation dürfen wir aber keinesfalls dulden !
Unsere Grundrechte als Menschen stehen dabei auf dem Spiel !


Hier auf Teneriffa, in Spanien und der EU, ist es schon extrem.
Als Mann landet man bei einer Anzeige wegen angeblicher häuslicher Gewalt direkt erst mal in einer Zelle.
[ (M)ein kleiner Erlebnisbericht ! ] [ Schreiben an die Freundinnen meiner EX 3 Tage nach der Anzeige ! ]
Eine Frau braucht da auch keine Zeugen oder gar ein Attest.
Ein Anruf bei einer hier oft propagierten Servicenummer genügt dabei vollkommen.
Dann wird mit so einem Juizo Rapido® " Recht " gesprochen.
Das geht ganz schnell. Rapido. Es erfolgt dann eine Verurteilung.
Schuldig. Oder eben nicht schuldig. Das ist dabei vollkommen egal.
Meine "Verurteilung" habe ich schon in der Zelle mitgeteilt bekommen.
Ohne Anhörung. Und ohne meine Darstellung zu den erhoben Vorwürfen.
Dieses Urteil kann der Mann akzeptieren. Oder eben nicht. Tut er es nicht verdoppelt sich direkt das Strafmaß.
Und wie bei mir geschehen ohne Akteneinsicht, Anhörung von Zeugen und ganz real auch ohne anwaltliche Vertretung, wird dann von einem Juzgado Penal N° 8 in Santa Cruz de Tenerife einen Monat später diese " Vorverurteilung " bestätigt.

Ich habe da wirklich noch richtig Glück gehabt . . .
Die Schwägerin meiner ehemaligen Lebensgefährtin hat mir direkt auf El Hierro Obdach gewährt.
Ohne ihre Hilfe wäre ich mit Sicherheit im Gefängnis gelandet. Das ist ganz normal auf Teneriffa.
Sie wollte auch als Zeugin zu meinen Gunsten aussagen, um die desolate psychische Verfassung meiner EX aufzuzeigen und auch die betrügerische Absicht bei dieser Irreführung der spanischen Justiz klar zu kennzeichnen.
Trotz frühzeitiger Ladung über die Pflichtanwälte und auch ihrer Anwesenheit bei einer Video-Verhandlung ( ! ) von El Hierro aus wurde sie nicht angehört. Die vom Gericht beigeordneten Pflichtanwälte [ 2 verschiedene Verfahren und hinterher nur ein Urteil, welches ich bis Heute noch nicht einmal bekommen habe ! ] haben nichts gemacht.
Und natürlich auch rechtzeitig erfolgte Eingaben an das Gericht nicht weiter gereicht.
Ohne Anwalt läuft im spanischen Rechtssystem rein gar nichts !

Funktioniert der Anwalt nicht funktioniert das System nicht ...
Und ich bin kein Einzelfall. Es ist wirklich Alles vollkommen normal . . .
In den letzten Jahren > 5000 Selbstmorde von Männern. > 200 tote Kinder durch Suizid.

In dem Zusammenhang ein Schreiben an die hiesige Staatsanwaltschaft wegen so einem Recurso de Reforma, also einem Berufungsverfahren : http://www.volcansolymar.org/ley01/juzgado_procuradora_20180304_de.pdf = Hier steht wegen diesem " Versäumnis " der Pflichtanwälte die Interessen eines Mandanten wahr zu nehmen eigentlich alles Wesentliche drin !

Und das ist wirklich normal auf Teneriffa in Spanien. Ganz allgemein in Spanien. Und auch weltweit.
Hier braucht man nur eine/n x-beliebige/n Einheimische/n zu fragen. Es ist allgemein bekannt ...

Ohne jetzt ganz real verschwörungstheoretische Ansätze zu propagieren !


Ob jetzt unsere 'Willkommenskultur' oder dieses 'Wir-schaffen-das' in Deutschland ?!
Und wenn du die fortschreitende " Islamisierung " unserer westlichen Kultur, und gerade auch zivilisatorisch gewachsener Werte jenseits von Scharia und dem Wahn einer Frauen verachtenden Religion, nicht magst wirst du direkt in die rechte, oder war es jetzt die linke, Ecke gestellt.
Und somit ganz effektiv zum Schweigen gebracht und einfach mundtot gemacht !

Oder in Spanien. Hier läuft artverwandt mit dieser Macho-Schiene vergleichbar Gleiches ab . . .
Es geht um die Destabilisierung des Einzelnen und der Gesellschaft, um der Zielsetzung eines entfesselten Neo-Liberalismus bei der Errichtung eines faschistischen und totalitärem System zu entsprechen. Zufall ist das ganz sicher nicht. Auch nicht, dass die Behörde 'Auswärtiges Amt' im Schriftverkehr der vergangenen Monate die anscheinend bösen Worte "Ley, de, Violencia, Género" nicht ein einziges Mal verwendet hat ...

Auswärtiges Amt ! Die deutschen Auslandvertretungen in der Welt !

Unten findest du noch knapp 300 Seiten zum KonsG ! Dem Konsulargesetz.

Meine Meinung dazu ! Wenn schon irgendwo beschweren. Dann aber auch richtig !


Gegenüber der hiesigen Gerichtsbarkeit / Staatsanwaltschaft wegen den gravierenden Verfahrensfehlern, und im Speziellen bei der Behörde 'Auswärtiges Amt' wegen diesem grobem Amtsmissbrauch, habe ich mich in der ganzen Argumentation immer nur auf meinen Erstantrag vom 21.09.2017 bezogen ...
[ http://www.volcansolymar.org/ley01/justizado_20170921_bk.html ]
Letztendlich ist der ganze Rest nur Folgewirkung und somit eindeutiges Verschulden der staatlichen Instanzen !
In dem Schreiben 4 Tage nach Erstattung der Anzeige wegen dieser angeblichen häuslichen Gewalt geht es auch nur darum in der spezifischen, und von mir exakt so definierten, Notlage "Ley de Violencia de Género a la Tenerife" die von der spanischen Justiz zugesicherten Rechtsansprüche auch überhaupt selbst umsetzen zu können.
Also die durch internationale Vereinbarungen verbindlich zugesicherten Rechtsnormen bei dem Gerichtsverfahren und auch der Ermittlungstätigkeit von Justiz und Polizei zu erhalten.
Und nicht nur ein Stück nett bedrucktes Papier, welches so noch nicht mal dazu geeignet erscheint mir damit den Arsch abzuwischen, und nur dazu dienlich ist den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
Entschuldigen Sie ( ~ entschuldigt bitte ) diese einfach passende und prägnante Umschreibung des Sachverhalt !
Mehr habe ich nicht als Antrag / Eingabe bei Gericht und von 'Auswärtiges Amt' gefordert. Das habe ich bei der spanischen Gerichtsbarkeit, und so auch den deutschen Auslandsvertretungen, in aller Förmlichkeit beantragt.

Trotz, dass eine Mitarbeiterin des Honorarkonsulat auf Teneriffa einen Tag später Pflichtanwalt und das Gericht deswegen ganz offiziell angeschrieben hat erfolgte keinerlei Reaktion.
Oder gar in Folge Berücksichtigung der geforderten Rechtsansprüche oder meiner hierbei mit übermittelten verbindlichen Aussage zu den von meiner ehemaligen Lebenspartnerin erhobenen Anschuldigungen.
Auch keine Reaktion seitens der Behörde 'Auswärtiges Amt'. = 0.
Diese formal korrekte Antragstellung auf ein bisschen Rechtshilfe als 'Hilfe zur Selbsthilfe' wird seit 6 Monaten seitens dieser Bundesbehörde und den Auslandsvertretungen in Spanien vollkommen negiert.

Und das habe ich wirklich unmissverständlich, und auch in aller Ausführlichkeit, seitdem in den vergangenen Monaten immer wieder deutlich zur Sprache gebracht !
Allzu untätig war ich bei dieser für mich vollkommen unverständlichen Verwaltungstätigkeit einer deutschen Behörde nun wirklich nicht.

Auch Antragstellungen seit Anfang November wegen § 24 SGB XII Satz 1 (3), um meinen Lebensunterhalt bei der seit Mitte September 2017 geltenden 'Hoheitsgewalt' meines Gastlandes sicher zu stellen, wurden nur mit Hinweis auf ein Europäisches Fürsorgeabkommen von 1953, und dass ich mich doch an die spanischen Behörden wenden soll, beantwortet.
Immer mit dem gleichen Textbaustein. Mehr habe ich dazu niemals bekommen !
/// https://de.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Fürsorgeabkommen
/// https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/014
/// www.bva.bund.de/DE/Themen/Verwaltungsdienstleistungen/EuropaeischesFuersorgeabkommen
Hinweise dazu in einem Schreiben [ Seite 12 ff ] an die Behörde 'Auswärtiges Amt' vom 17.12.2017 !
[ http://www.volcansolymar.org/ley01/auswaertiges-amt_20171217_public.pdf ]

Den gleichen Hinweis wegen diesem EFA, insbesondere dass die Bundesrepublik Deutschland bei dem so benannten "Sozialtourismus" von EU-Bürgern aus südeuropäischen Ländern bereits 2011 dieses EU - Grundsatzpapier bei Hilfesuchenden aus anderen Mitgliedsstaaten nahezu vollkommen ausgehebelt hat, habe ich dann am nächsten Tag auch der für mich zuständigen Gemeinde Arico kenntlich gemacht.
Nur damit die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung überhaupt wissen, um was es sich bei diesem EFA überhaupt handelt.

Mal unabhängig davon, dass es keinerlei spanische Übersetzung dieser ganz grundsätzlichen EU-Vereinbarung zwischen den Mitgliedsstaaten bei der "Sozialfürsorge" für europäische Staatsangehörige im jeweiligen Gastland gibt.
Und das sowieso, wie der Behörde 'Auswärtiges Amt' mit Sicherheit bekannt, von den spanischen Sozialbehörden in meiner Situation keine Hilfestellungen zu erwarten sind.
Oder irgendwelche Rechtsansprüche für meine Person, in welcher Form auch immer, bestehen, welche dazu geeignet erscheinen den notwendigen Lebensunterhalt sicher zu stellen.
Mit dem Hinweis auf dieses EFA [ ~ Der eigentliche Knack - und Angelpunkt bei der Verweigerung von Sozialhilfe im europäischen Ausland ! ] wird ganz grundsätzlich die Zuständigkeit, und auch die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen auf deutsche Sozialleistungen, verneint.
Nachdem ich Anfang Januar 2018 nach knapp 3 Monaten im Irrgarten der spanischen Bürokratie, im Speziellen hier auf Teneriffa, endlich einen schriftlichen Nachweis meiner Bemühungen der Behörde 'Auswärtiges Amt' kenntlich machte, reagierte die bis zu diesem Zeitpunkt zuständige Mitarbeiterin, Fr. Stephanie Wolinski [ Auswärtiges Amt, Referat 511 - Nothilfe für Deutsche im Ausland - Werderscher Markt 1, D - 10117 Berlin, Tel.: 0049 (0) 3018-17-2856, Fax : 0049 (0) 3018-17-5-2856, E-Mail: 511-03@diplo.de ], dann so, dass ich wieder bei einem Herr Vortkamp hier beim Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria landete.
Der hat mir dann wieder den immer wieder gleichen Textbaustein geschickt, dass ich mich, sicher wegen dem Nachrangigkeitsprinzip der Sozialhilfe, bei den spanischen Behörden wegen diesem EFA um Hilfe und Sozialleistungen kümmern müsse.

Ich dann wieder zurück geschrieben, dass ich das ja nachweisbar durch den, zugegebenermaßen, umfangreichen Schriftverkehr schon Monate lang getan habe. Und jetzt sogar einen sogenannten "Cód. Validación: C2KX3NWCCF63Z76HGLZKHXTXG" seitens der Gemeinde Arico auf Teneriffa habe. Welchen ich ja Tags zuvor als schriftlichen Nachweis meiner erfolglosen Bemühungen an die Behörde 'Auswärtiges Amt' geschickt habe. Und, dass es sich sicherlich um einen Irrtum gehandelt haben muss, diesen Textbaustein daraufhin erneut zu verwenden.

Siehe in dem Zusammenhang ein Schreiben vom 12.01.2018 :
http://www.volcansolymar.org/ley01/auswaertiges-amt_20180112_public.pdf

Auch der Hinweis, dass dieses Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 bei der verpflichtenden Zusammenarbeit zwischen den Behörden zum Schutze des Bürger eigentlich eindeutig ist, wurde ignoriert.
Oder, dass der sich immer wiederholende Hinweis auf dieses ' EFA ' keinesfalls als alleiniger Ersatz für verpflichtend zugesicherte Sozialleistungen seitens der deutschen Rechtsordnung anzusehen ist . . .

Genau genommen wird seitdem überhaupt nicht mehr reagiert !

Der zuständige Sozialhilfeträger in Deutschland, der Landwirtschaftsverband Westfalen-Lippe, hat sowieso niemals auf offiziell Anfang November 2017 durch das Konsulat von mir geforderte Anträge wegen Sozialhilfe oder gar Schreiben in Folge von mir geantwortet.
Auch nicht auf die Bitte / Forderung meiner Person diese anscheinend bestehenden Zuständigkeitsrangeleien im Wege der Amtshilfe der 100% und eindeutig zuständigen Behörde 'Auswärtiges Amt' begreiflich zu machen.
Nichts ! Gar nichts.

Nein. Diese eindeutig bestehenden Rechtsansprüche werden einfach totgeschwiegen.
Und vollkommen, und mit irgendwie schon bewunderswerter Hingabe, seitdem ignoriert !

Durch die eindeutige " Monopolsituation " der Behörde 'Auswärtiges Amt' für Deutsche in einer Notlage im Ausland kann man da wirklich nur von grobem Amtsmissbrauch sprechen.
Ich habe hier im Ausland, zumal ohne Geld, keinen Rechtsweg und auch keinerlei Möglichkeit einer anwaltlichen Vertretung gegenüber dieser Behördenwillkür ! Und somit steht mir, so jedenfalls meine Mitteilung an den Sozialhilfeträger und auch dieses Behördenunwesen namens 'Auswärtiges Amt', Tür und Tor zum Bundesverfassungsgericht sperrangelweit offen.
Aber auch das interessiert diese MitarbeiterInnen einer deutschen Behörde anscheinend nicht.

In Folge habe ich immer wieder seit Januar in schöner Regelmäßigkeit das Amt, bzw. die Behörden, angeschrieben.
Keine Reaktion. Nichts.
Nicht mal ein freundliches "Hallo und wie geht es denn" ?! Gar nichts !

Dazu dann vielleicht noch der Entwurf eines Schreiben wegen einem im deutschen Sprachgebrauch so bezeichneten SHITSTORM :
[ http://www.volcansolymar.org/ley01/shitstorm_allemania_20171212.pdf ]
Ganz allgemeine Betrachtungen zu der anscheinend weltweit vollkommen üblichen Handhabung und Verwaltungstätigkeit der Behörde 'Auswärtiges Amt', wenn ein Deutscher im Ausland in einer Notlage um Hilfe bittet. 2-DIN-A4-Seiten und auch ein fesches Bild dazu ...
Ohne "SHITSTORM", Petition online, Crowdfunding / Fundraising wird auch so eine Verfassungsbeschwerde nicht gerade gut funktionieren.

Von der Mailadresse <buergerservice@auswaertiges-amt.de>, welche ich immer unter 'Amtsleiter Auswärtiges Amt' wegen einer mittlerweile anhängigen Dienstaufsichtsbeschwerde und auch Untätigkeitsklage verwende, bekomme ich dann eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung meiner E-Mail-Anfrage und jeweils eine neue Ticket-Nummer.
Auch dieser Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe <mrhh-b-vz@diplo.de> scheint sich nicht für den doch recht offensichtlichen Sachverhalt zu interessieren.

Vielleicht interessiert es Sie ( oder dich ) ja ?!


Nach meiner, zugegeben vollkommen unprofessionellen, Meinung kann man ganz nebenbei dieses "Sozialhilfe für Deutsche im Ausland" [ + Rentenbezug mit alleinigem Wohnsitz im Ausland ohne dauernde Scherereien mit dem Rentenamt ] dabei umsetzen.
Nur meine ganz persönliche Meinung dazu !
Dieses verbriefte Selbstbestimmungsrecht, und auch die freie Wahl des Aufenthaltsort, bieten dabei geeignete Ansatzpunkte in der Argumentation !
Zumal ich - in dem speziellen Einzelfall - auf Teneriffa meinen alleinigen Wohnsitz, und sozusagen den Lebensmittelpunkt hier in meiner Wahlheimat innerhalb der EU-Staatengemeinschaft, habe.
Und nur durch das ursächliche und auch nachweisbare Verschulden, beispielsweise wegen einer immer noch nicht ausgeheilten Lungenentzündung nach einer erfolglosen Vorsprache beim Honorarkonsulat in Puerto de la Cruz auf Teneriffa Anfang November, von 'Auswärtiges Amt' mittellos und ohne Wohnraum als hilfloses Objekt staatlicher Willkür degradiert werde und deswegen in absehbarer Zeit [ ~ sprich umgehend nach Einreichen dieser Verfassungsbeschwerde, in Folge dann einer Klage bei der EU-Gerichtsbarkeit ], wieder nach Deutschland gehen muss. Zumal mir wegen der fortschreitenden sozialen Verelendung und Isolierung hier auf Teneriffa gar nicht Anderes übrig bleibt.

Das Recht auf ein faires Verfahren wurzelt - wie die allgemeine Rechtsschutzgarantie - im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes, insbesondere in dem durch ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person ( Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ) und in Art. 1 Abs. 1 GG, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen ( vgl. BVerfGE 57, 250 <274 f.> ), und den Staat zu korrektem und fairem Verfahren verpflichtet ( vgl. BVerfGE 38, 105 <111> ).

Ich kann also nicht behaupten, dass die Handhabung der Behörde 'Auswärtiges Amt' korrekt oder fair war.
Oder, wie bereits bei meinem ersten Schreiben und auch in Folge immer so angegeben, gar angemessen war.
Und, gerade auch im Interesse meiner ehemaligen Lebenspartnerin, eine konstruktive Hilfestellung gewesen ist.

Summasummarum …
Ich biete eine wirklich erstklassige Aktenlage, um beim BVerfG [ Bundesverfassungsgericht ] und in Folge auch der EU-Gerichtsbarkeit mit Erfolg in aller Deutlichkeit anklopfen zu können.
Wen es also interessiert, und wer auch immer mit Begeisterung und tatkräftiger Unterstützung dabei mitmachen will, ist dazu herzlich eingeladen.

Dazu auch etwas herrlich aussagekräftiges Material für die Zusammenarbeit !


Der konsularische Schutz : Notfälle Deutscher im Ausland :
Dissertation
zur Erlangung des akademisches Grades einer Doktorin der Rechte
durch die Juristische Fakultät der Universität Potsdam
Susanne Lenz
Der konsularische Schutz
Tag der Disputation : 12.07.2017 :
https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/index/index/docId/40606
https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/files/40606/lenz_diss.pdf
288 wirklich erstklassige Seiten, um die Begründung eines groben Amtsmissbrauch einer deutschen Behörde namens 'Auswärtiges Amt' entsprechend handhaben zu können. So etwas liebe ich bei dem Wirken von "Zufall" ! Oder eben der Wirksamkeit von G.O.D. !!!
Und dann noch aktuell und übersichtlich gegliedert.
Was will der Volljurist dabei mehr ?! Alles was das Herz und der Verstand eines Anwalt begehrt !

Ich fange mit der Arbeit und der Ausarbeitung des Schriftsatz schon mal an !
Und werde den Entwurf dann regelmäßig im Internet aktualisieren :
http://www.volcansolymar.org/ley01/bverfg_egmr_public.pdf
http://www.volcansolymar.org/ley01/bverfg_egmr_public.odt
[ .odt ( ~ .doc ) ist ein bearbeitungsfähiges Dokument im Standarddatenformat ]

Was ich sonst so mache ?!
www.tom2020.org
:: SCHRITT N°4 ::
http://www.volcansolymar.org/crowd/steps_1_de_rainbow.pdf
Da geht es um einige Patentanmeldungen für Massenartikel als Finanzierung.
Und um eine vollkommen verrückte Wahl zu einem Weltsprecher im Jahr 2020 !
Mir fällt da aber auch wirklich nichts Besseres ein. Seit knapp 17 Jahren nicht ...
Basierend auf der Idee von Andreas Eschbach in seinem Buch "1 Billion Dollar" !

Ach ja !
Ich bin noch nicht dazu gekommen die Angaben " volcansolymar.de " bei den verschiedenen Schreiben zu ändern !
Jetzt lauten alle entsprechenden Links und Zweigverweise auf www.volcansolymar.org !
Meine Mailadresse also arno@volcansolymar.org . . .
/// Bzw. : Mal wieder meine EX mit einer etwas desolaten Aktion vor ein paar Wochen !
/// Nicht weiter tragisch. Dank ihr sind schon 60 Domains den Bach herunter gegangen.

Hochachtungsvoll und mit freundlichem Gruss …

arno [ Wagener ]



++34 622 580 026
Ich bin 58 Jahre alt. Oder eben jung.
Je nachdem wie ich mich gerade fühle !
Und meine Freunde sind ( teilweise ) der Meinung,
dass ich ganz gut in die Schublade " Asperger-Syndrom " passe !
Dazu auch : So reagiere ich. So funktioniere ich . . .
Der Mensch von morgen - Ein revolutionärer Reisebericht / Dokumentation 2017 Arte
: 52:24 : https://www.youtube.com/watch?v=VcGA-6fWvDk






Etwas googlen ???
https://www.google.es/search?q=Arno+Wagener+Recht+auf+Kapital
Oder sich bei Facebook ein paar Bilder anschauen ???
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. So sagt man doch ...
/// https://www.facebook.com/arno.wagener
/// https://www.facebook.com/arno.wagener/photos



Finanzielle Unterstützung ! + ? Ohne Geld kann es ja nicht funktionieren !


Neben tatkräftiger Hilfe, so auch dem Verteilen / Teilen dieses Schreiben an Freunde; Nachbarn, Kollegen, Bekannte und Verwandte; wird natürlich auch Geld benötigt.
Beispielsweise muss ich nach Los Christianos zur Staatsanwaltschaft.
Also der Sra. Procuradora de los Tribunales Francisca Adan Diaz.
Dann auch zu diesem Juzgado Penal N° 8 in Santa Cruz de Tenerife.
Nur um mir die Bestätigung zu holen, dass ich trotz der 'Hoheitsgewalt', sprich der Auflagen der Gerichtsbarkeit resultierend aus dem erfolgten Urteil von 60 Tagen gemeinnütziger Arbeit, Geldstrafe und auch dem Besuch eines Kurses gegen häusliche Gewalt, meines Gastlandes Spanien zur Klärung meiner desolaten finanziellen Situation nach Deutschland muss.
Und ( ! ) auch, dass ich dann wieder zurück kommen muss / will, um dann freundigen Herzens diesen Auflagen der Gerichtsbarkeit zu entsprechen.
Ansonsten sieht die Argumentation von 'Auswärtiges Amt' anzunehmend so aus, dass ich wegen der geltenden 'Hoheitsgewalt' gar nicht erst nach Deutschland fliegen darf.
Das ist formal so auch korrekt. Und das gilt es durch vorausschauende Planung zu verhindern !
Das ist wirklich so. Ich bekomme hier kein Geld. Darf aber auch nicht nach Deutschland.
So ist das ! Ganz eindeutig. Das ist Europa im Jahre 2018.
Außerdem habe ich 100% keinerlei Verlangen meine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber meiner ehemaligen Lebensgemeinschaft in Höhe von annähernd 85.000 € so einfach in den Wind zu schiessen.
Das will / muss ich hier in Spanien erledigen !

Also erst diesen Schritt. Und dann den Nächsten. Usw. !

Irgendwann Ende März / Anfang April bin ich dann beim Honorarkonsulat in Puerto de la Cruz.
Du bist [ ~ Sie sind ] natürlich dazu eingeladen dabei zu sein.
Den genauen Termin werde ich noch mitteilen. Mal wieder ein Event !
Die Verfassungsbeschwerde ist zu diesem Zeitpunkt bereits eingereicht !

Ganz im Stile von Mahatma Gandhi sollte es nur 2 oder 3 Tage dauern bis die Behörde 'Auswärtiges Amt' einlenken wird. Oder eben bis die Guardia Civil wegen Störung der öffentlichen Ordnung und diesem „ Gesetz zum Schutz der Bürger “, oder auch „ Ley Mordaza “ ( „ Knebelgesetz “ ), mich weg sperrt !

Ja wirklich. Auch dieses Gesetz gibt es in Spanien. Ein paar Jugendliche, welche sich in einer öffentlichen Parkanlage zum Bier oder einem gemeinsamen Joint zusammen rotten, können damit ganz ohne Probleme mit diesem „ Gesetz zum Schutz der Bürger “ von der Polizei aufgefordert werden diese Versammlung aufzulösen. Auch bei Facebook ist es dadurch in Spanien schwierig bis unmöglich Klartext zu reden ...
: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=923814547690802 :

Das Alles kostet Geld. Geld, welches ich derzeit nicht habe. Du vielleicht schon ?!


Verwende bitte MoneyGram in San Isidro. Das geht ganz einfach und auch mit deinem Smartphone.
Selbst 5 oder 10 € können mit dabei helfen diese Aktion erfolgreich zu verwirklichen.
Du bekommst dann eine so genannte Referenznummer.
Und brauchst ein paar Daten : Arno Wagener
[ 23-06-1959 /// NIE Y3192717D ] PASAPORTE C4WG5NNPT . . .
Ohne eine NIE [ Número de Identificación de Extranjeros – zu deutsch : Identifiktionsnummer für Ausländer ] funktioniert hier in Spanien nun gar nichts !
•· ¡ NIE No. 1 ! ·•
• ¡ La cara del totalitarismo Nº. 2 ! ·•
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=568189986586595
Deine NIE musst du hier alle 3 Monate neu beantragen, und dafür ein paar Stunden in einem Wartesaal jedes Mal Schlange stehen. Bzw. sitzen. Tust du das nicht bist du illegal. Und das ist dann nicht lustig !
Es ist einfach nur phantastisch in unserer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.


Eigentlich genügt bei MoneyGram der Name des Empfängers vollkommen. Dann klappt das . . .
Du schickst [ ~ Sie schicken ] mir dann die Nummer der Geldanweisung per Mail an arno@volcansolymar.org

Zugegeben. MoneyGram als 'Klingelbeutel' ist rustikal.
Aber in der jetzigen Lage die beste Lösung für alle Beteiligten!


Bald etwas besser - und formal korrekt - auch auf deinem Monitor !


: Unterstützungsmöglichkeiten : : Für Sie und natürlich Dich :
: Spenden und Networking :

Wer das Aktionsbündnis - ohne das wird es nicht klappen - direkt unterstützen und eine nachhaltige Veränderung der politischen Verhältnisse herbeiführen will, kann die Aktion finanziell mit einer Spende fördern.
Die erfolgreiche Durchführung der Beschwerde / Klage ist nur mit ausreichenden Mitteln für die dabei sicher notwendige Prozessvertretung und auch geeignete Öffentlichkeitsarbeit möglich.

Eine Spendenquittung wird dann auf Wunsch zum Jahresende ausgestellt.


Auch über die Beschwerde / Klageeinreichung hinaus wird das Aktionsbündnis auf Unterstützung durch Networking und Spenden angewiesen sein, um über den Verlauf der Aktion zu informieren und die Debatte über Demokratie in Deutschland und auch der EU, gewissermaßen ja weltweit, lebendig zu halten. Dabei helfen Sie auch, in dem Sie Ihr privates und berufliches Umfeld auf die Infomaterialien und Spendenmöglichkeit auf dieser Homepage hinweisen.

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